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autopoietisches netzwerk – plan …

balken

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EIGENTUM

vgl.  PLAN B   /  u.a.:     6. |

 

 

Ererbtes wie erworbenes   E i g e n t u m   an Boden /-Nutzungsrechten, Geld & Sachwerten   bildet einen zentralen Teil-Faktor  menschlichen Auskommens.

 

Es berechtigt zum Erwerb und Ausbau von Aktivitäten und Spielräumen   u n d    – soweit dergleichen auf die Mitarbeit auch von Nichteigentümern angewiesen ist –  zu einer Direktiven-Geberschaft für ein unmittelbar eigentümer-initiertes Unterfangen.

 

W o   sich   a l l e r d i n g s    E i g e n t ü m e r s c h a f t e n    via Vervielfältigung    a n o n y m i s i e r e n    und außer mit Blick auf den gewünschten Gewinn keine aktivitäts-spezifische & zumindest gemeinwohl-verträgliche Direktiven-Geberschaft mehr aufbringen, schwindet die Berechtigungs-Grundlage für eine privilegierte Bestimmungsgewalt der Kapitaleignerseite konsequenterweise !

 

 

Wo Menschen Eigentum als Kapital einsetzen zur Gütervermehrung via Boden /-Nutzungs-Rechten und Produktions-Mittel-Erwerb, liefern sie den einen anpassungs-fähigen Bedingungsrahmen für den Arbeitseinsatz vieler Mitmenschen.

Den anderen Bedingungsrahmen für die güterschaffenden Aktivitäten aller liefert die gesamte Gesellschaft über die Entwicklung ihrer Qualifikationen und infrastrukturellen Einrichtungen  –  sowie über die Arbeits-Leistung aller Gesellschaftsglieder  längst (!) nicht allein im Bereich der Erwerbsarbeit !

 

Das Maß, in dem aus Kapitaleinsatz Bestimmungsrechte über Arbeits-Entgelte, Arbeits-Bedingungen und -Anforderungen sowie Firmen-Politik ableitbar sein sollen, unterliegt gesellschaftlicher Aushandlung.

 

In seiner bisherigen Gewichtung zugunsten der Kapitaleigner-Seite erzeugen die geltenden privilegerten Bestimmungsrechte der Kapitaleigner-Seite je länger je mehr Fehlentwicklungen des Wirtschafts-Systems … !

 

Eigentum berechtigt keineswegs nur  –  es verpflichtet, wie es im deutschen Grundgesetz von 1949 heißt ! 

 

Ohne eine gedeihliche   B a l l a n c e    von   E i g e n t ü m e r r e c h t e n    und   M i t a r b e i t e r r e c h t e n, von   U n t e r n e h m e n s – Interessen und   M i t w e l t  – Interessen laufen nicht eben wenige Wirkungen schief !

 

U n d :    Berechtigung und Pflichten machen an Landes- oder Kontinentalgrenzen nicht Halt !

 

E s   g i b t   k e i n  ´Re c h t´   zur Vorteilsnahme, kein ´Recht´ auf kurzerhand usurpierte Erzwingungs-Gewalt, kein ´Recht´ des Stärkeren !

D i e    M a c h t    d a z u    g i b t    e s    s c h o n    –    allerdings nur, wo Mehrheiten sie zulassen …

 

…  folglich :

 

gemwes-verf2

 

z.B.  so:

verf-x

größer >

Staatsgewalten                                  >  Bürgerwerks-Wirtschaft

 

commongrößer >

 

 

 

 

bs-c

… PDF >

SYNOPSE – Markt – Commons >

 

 

und vgl. hier:

zum gesamten gemeinsamer Autopoiese zugedachten

Netzwerk – plan …

 

Eigentumsfragen gehören zu den spannendsten !  

–  vgl.  PLAN B,   u.a.:     6. |

pfr

 

 

 

ALSO  EINGESTIEGEN   !!

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Autor: gabriele weis

Jahrgang 1951, Studium Germanistik, Geschichte in Heidelberg & Münster Referendariat am Studienseminar Heilbronn - ab 1979/80 Lehrerin an einem privaten neusprachlichen Heidelberger Gymnasium dort ab 2006/07 beurlaubt für Aktivitäten im Alternativschul-Gründungsbereich – kulturpolitisch in BW leider unerwünscht - seit Ende der 90er Jahre Zusammenstellung einer ausgedehnten Infopage (Geschichte, Politik, Philosophie, Literatur, Methodik) als zusätzliche E-Learning-Quelle - seit 2003 Erarbeitung eines selbstorganisatorischen Schulmodells Realisierung kulturpolitisch in BW als unerwünscht beschieden … Realisierunsversuch gescheitert… - seit 2008 > Aufgabe des Lehrberufes zugunsten diverser privater, familiärer und ehrenamtlicher Engagements - seit 2014 zunehmend auf die Erarbeitung möglicher Umkonzeptionierungen und Neujustierungen unserer gesellschaftlich-politisch-wirtschaftlichen Systeme fokussiert - seit Okt 2018 im Medium eines Blogs mit je aktuellen politischen Posts und im Medium einer zusammenhängenderen Darlegungs-Page ´Plan B´

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